Im Schweizer Lebensmittelrecht sind Mindest- und Höchstwerte in der TBDV [#TBDV] verankert. Diese sind in den nachfolgenden Tabellen den Anforderungen der SIA-Norm 385/9 [#SIA] gegenübergestellt.
Ob Hallenbad, Freibad, Thermalbad oder Sprudelbad – Gemeinschaftsbäder müssen qualitative Anforderungen in chemischer als auch mikrobiologischer Hinsicht erfüllen, damit dem Badegast ein gesundheitlich unbedenkliches Badevergnügen garantiert werden kann.
Im Schweizer Lebensmittelrecht sind Mindest- und Höchstwerte in der TBDV [#TBDV] verankert. Diese sind in den nachfolgenden Tabellen den Anforderungen der SIA-Norm 385/9 [#SIA] gegenübergestellt.
Tab. 1 mikrobiologische Anforderungen
Norm SIA 385/9 [#SIA] | TBDV [#TBDV] | ||||
Parameter | Typ | Einheit | RW | TW | HW |
Aerobe mesophile Keime | Bad allg. | KBE/ml | – | 1'000 | 1'000 |
Escherichia coli | Bad allg. Bioanlage | KBE/100 ml KBE/100 ml | – – | nn – | nn 100 |
Pseudomonas aeruginosa | Bad allg. Bioanlage | KBE/100 ml KBE/100 ml | – – | nn – | nn 10 |
Enterokokken | Bioanlage | KBE/100 ml | – | – | 50 |
Legionella spp. | Sprudelbad Dusche Dampfbad | KBE/1000 ml KBE/1000 ml KBE/1000 ml | – – – | 100 – – | 100 1'000 100 |
Tab. 2 physikalische und chemische Anforderungen
Norm SIA 385/9 [#SIA] | TBDV [#TBDV] | ||||
Parameter | Typ | Einheit | RW | TW | MW/HW |
Trübung | Bad allg. | NTU | < 0.2 | 0.5 | 0.5 |
pH | Bad allg. Bioanlage | – – | 7.0/7.4 – | 6.8/7.6 – | 6.8/7.6 6.0/9.0 |
Sichtweite/Durchsichtigkeit | Bioanlage | m | – | – | > 2.0 |
Säurekapazität | Bad allg. Sprudelbad | mmol/l mmol/l | > 0.7 > 0.5 | – – | – – |
Oxidierbarkeit | Bad allg. | mg/l | < 3.0 | 5.0 | – |
TOC | Bad allg. | mg C/l | < 2.0 | 3.0 | – |
Redoxpotenzial (pH 6.8 – 7.3) | Bad allg. | mV | ≥ 750 | – | – |
Redoxpotenzial (pH 7.3-7.6) | Bad allg. | mV | ≥ 770 | – | – |
Bromat | Bad allg. | mg/l | – | 0.2 | 0.2 |
Chlorat | Bad allg. | mg/l | < 4 | 10 | 10 |
Ozon | Bad allg. | mg/l | – | 0.02 | 0.02 |
Harnstoff | Freibad Hallenbad | mg/l mg/l | < 2 < 1 | 3 1 | 3 1 |
Phosphor | Bioanlage | µg/l | – | – | 10 |
Tab. 3 chemische Anforderungen bei Desinfektion auf Chlorbasis
Norm SIA 385/9 [#SIA] | TBDV [#TBDV] | ||||
Parameter | Typ | Einheit | RW | TW | MW/HW |
Freies Chlor | Bad allg. Sprudelbad | mg/l mg/l | 0.2/0.4 0.7/1.0 | 0.2/0.8 0.7/1.5 | 0.2/0.8 0.7/1.5 |
Chlor gebunden | Bad allg. | mg/l | – | 0.2 | 0.2 |
Trihalomethane | Freibad Hallenbad | µg/l µg/l | – – |
20 | 50 20 |
Tab. 4 physikalische und chemische Anforderungen bei Desinfektion auf Brombasis
Norm SIA 385/9 [#SIA] | TBDV [#TBDV] | ||||
Parameter | Typ | Einheit | RW | TW | MW/HW |
pH | Bad allg. | – | – | – | 6.8/7.2 |
Freies Brom | Bad allg. Sprudelbad | mg/l mg/l | – – | – – | 0.5/1.4 1.2/2.2 |
Brom gebunden | Bad allg. | mg/l | – | – | 0.5 |
Bromid | Bad allg. | mg/l | – | – | 50 |
Legende: nn = nicht nachweisbar; Bad allg. = Beckenwasser von Hallenbädern, Freibädern, Thermalbädern, Mineralbädern etc.; Bioanlage = Wasser in Badeanlagen mit biologischer Wasseraufbereitung; Sprudelbad = Wasser in Sprudelbädern oder über 23 °C warmen Becken mit einem der Aerosolbildung förderlichen Wasserkreislauf; Dampfbad = Wasserherstellung mit Aerosolbildung – Warmluftraum mit hoher Luftfeuchtigkeit, dessen Temperatur im Allgemeinen zwischen 40 °C und 50 °C liegt; Dusche = Wasser in Duschanlagen; Sprudelbecken = Wasser in Sprudelbecken (Jacuzzis, Spas, Whirlpools)
Die Verantwortung für die Wasserkontrolle liegt beim Betreiber des Schwimmbads. Nebst der täglichen Überwachung durch das Betriebspersonal sollten periodisch externe Kontrollen einem akkreditierten Labor in Auftrag gegeben werden. Die SIA-Norm 385/9 empfiehlt für Hallenbäder mindestens vierteljährlich sowie für Freibäder mindestens zweimal pro Saison externe Kontrollen.
Für die Beurteilung der mikrobiologischen Qualität des Beckenwassers werden in der Regel drei verschiedene Indikatorkeime herangezogen. Mit den aeroben mesophilen Keimen können Aussagen über den allgemeinen Hygienezustand des Beckenwassers und die Qualität der Wasseraufbereitung gemacht werden. Der Nachweis von Escherichia coli weist auf eine fäkale Verunreinigung und damit auf das mögliche Vorhandensein von Durchfallerregern hin. Der Nachweis des Infektionserregers Pseudomonas aeruginosa ist ein Indiz für eine ungenügende Reinigung des Bades, eine ungenügende Desinfektion des Beckenwassers oder eine unzureichende Filterwartung.
Bei Warmsprudelbecken sowie Becken mit aerosolbildenden Kreisläufen muss das Wasser zusätzlich auf Legionella spp. untersucht werden. Legionellen sind Umweltbakterien, die weit verbreitet im Wasser vorkommen und somit über das Frischwasser eingetragen werden. Bei Wassertemperaturen von 25 – 45 °C können sich Legionellen stark vermehren – besonders in den Filtern, wenn diese nur unzureichend gespült oder desinfiziert werden. Die Bakterien werden durch das Einatmen von kontaminierten Wassertröpfchen aufgenommen und können eine grippeähnliche Erkrankung auslösen (Pontiac-Fieber) oder im schlimmeren Fall eine Lungenentzündung verursachen (Legionärskrankheit).
Für die chemische Qualitätskontrolle werden mehrere Parameter herangezogen. Die Messung der Oxidierbarkeit (Kaliumpermanganatverbrauch) erfasst Huminstoffe und andere organische Verbindungen. Durch Reaktionen mit freiem Chlor wandeln sie dieses zu gebundenem (inaktivem) Chlor um und erhöhen damit den Desinfektionsmittelbedarf.
Chlor wirkt als starkes Oxidationsmittel desinfizierend. Ein Nachteil ist die mögliche Bildung von gesundheitsschädlichen Trihalomethanen oder Chloraminen.
Ozon kann anstelle von oder ergänzend zu Chlor als Desinfektionsmittel eingesetzt werden – es baut Wasserinhaltsstoffe sowie Nebenprodukte aus der Chlorung ab und inaktiviert Viren und Bakterien. Je nach Zusammensetzung des Frischwassers können sich bei der Ozonierung schädliche Oxidationsprodukte wie z. B. Bromat bilden.
Harnstoff kann über Salben, Cremes oder Urin ins Badewasser gelangen. Sofern keine Harnwegsinfektion vorliegt, ist Urin in der Regel steril und enthält keinerlei Bakterien. Allerdings reagiert der Harnstoff mit freiem Chlor zu Trichloraminen. Diese reizen die Augen, Atemwege und Schleimhäute. Im Weiteren stehen sie im Verdacht, bei Kleinkindern Asthma auszulösen. Mit steigender Wassertemperatur wird Harnstoff nahezu vollständig umgesetzt. Somit werden in wärmeren Becken mehr Trichloramine gebildet als in Kaltwasserbecken.
Das aus gesundheitlicher Sicht problematische Bromat kann sich bei der Ozonierung als unerwünschtes Nebenprodukt bilden, sofern das Frischwasser bromidhaltig ist.
Neben dem Beckenwasser sind auch für das Frischwasser und das Filtrat (filtriertes Wasser vor der Zumischung des Desinfektionsmittels) Qualitätsanforderungen einzuhalten. Das Frischwasser muss nach hygienischen Kriterien Trinkwasserqualität aufweisen. Stoffe, welche die Wasseraufbereitung (Desinfektion) stören, sind in getrennten Anlagen zu entfernen. Beispiele sind Eisen und Mangan, die beim Kontakt mit Sauerstoff rotbräunliche bis graue Ablagerungen bilden oder Ammonium und Huminstoffe, die mit dem Desinfektionsmittel reagieren und gesundheitsgefährdende Nebenprodukte wie Trichloramine bilden können. Das Filtrat hingegen ist nur dann zu untersuchen, wenn die Beckenwasseruntersuchungen Störungen in der Aufbereitung vermuten lassen.
Hygienisch und chemisch einwandfreie Badewasserqualität wird durch eine optimierte Abstimmung von Beckengrösse, Besucherzahl, Aufbereitungsleistung, Desinfektionsmitteleinsatz und Frischwassernachspeisung erreicht. Regelmässige Kontrollen der Wasserqualität helfen, Abweichungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen.
Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV, SR 817.022.11) – Anh. 5 Mikrobiologische Anforderungen an Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen, Anh. 5a Liste der Wirkstoffe und Verfahren zur Desinfektion von Badewasser und Anh. 6 Höchst- und Mindestanforderungen betreffend Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen
SIA 385/9:2023 Wasser und Wasseraufbereitungsanlagen in öffentlich zugänglichen Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen – Anforderungen und ergänzende Bestimmungen für Bau und Betrieb
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Wir führen Probenahmen durch und bieten sämtliche Parameter, welche für die Prüfung der Badewasserqualität erforderlich sind, unter akkreditierten Bedingungen an.
B.Sc. Lebensmitteltechnologie
Leiter Beratung, Mitglied der Geschäftsleitung (zuständig für Beratung und innere Dienste)
B.Sc. Chemie
Prüfleiter Chemie, stv. Abteilungsleiter
Akkreditierung nach ISO/IEC 17025:2017
Die Akkreditierung ist jeweils fünf Jahre gültig und wird ca. alle anderthalb Jahre einer Zwischenprüfung (Überwachungsaudit) unterzogen. Die Begutachtungen werden von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS durchgeführt. Die Prüfverfahren im akkreditierten Bereich sind im Anhang zur Akkreditierungsurkunde aufgelistet.
Zertifizierung nach ISO 9001:2015
Das Qualitätsmanagementzertifikat muss jeweils nach drei Jahren im Rahmen eines Rezertifizierungsaudits erneuert werden. Dazwischen findet jährlich ein Aufrechterhaltungsaudit statt.
Die Audits werden von der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) durchgeführt.